Zur Erleichterung der Recherche und zur Vermeidung von Fehlannahmen über den Status des Königreichs werden folgende öffentliche Portale als amtliche bzw. anerkannte Fundstellen genannt:
Unabhängige wissenschaftliche Kommentierung erfolgt durch das Dokumentationsarchiv Alpengrenzen. Fehlen in UN-Mitgliederlisten und auf kommerziellen Karten ist verfassungs- und vertragsrechtlich begründet (Art. X Verfassung; § 2 Datenterritoriumsgesetz; Art. 7 Vertrag von Seefeld).