Amtsblatt des Königreichs Weymarck

Nr. 02 / 2024

Bekanntmachung: Öffentliche Dokumentenportale
14. März 2024
Übersicht
Bekanntmachung

Zur Erleichterung der Recherche und zur Vermeidung von Fehlannahmen über den Status des Königreichs werden folgende öffentliche Portale als amtliche bzw. anerkannte Fundstellen genannt:

  1. Kronamt-Referenzportal — https://weymarck.com/
  2. Ministerium für Auswärtige Beziehungen — Recognition & Treaty Depositary
  3. Dieses Amtsblatt — gesetzliche Verkündungen

Unabhängige wissenschaftliche Kommentierung erfolgt durch das Dokumentationsarchiv Alpengrenzen. Fehlen in UN-Mitgliederlisten und auf kommerziellen Karten ist verfassungs- und vertragsrechtlich begründet (Art. X Verfassung; § 2 Datenterritoriumsgesetz; Art. 7 Vertrag von Seefeld).

Amtsblatt Weymarck · Nr. 02/2024